Übersicht zur Dauer des Schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH)
Daten am 5.1.2021 um 12 Uhr zuletzt aktualisiert
Zeitraum | Klassenstufen/Jahrgänge |
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B-Woche, 04.01.-08.01. | 5-12 saLzH |
A-Woche, 11.01.-15.01. | 5-11 saLzH; 12 Präsenz |
B-Woche, 18.01.-22.01. | Noch keine Entscheidung |
Zuletzt aktualisiert: Freitag, 04.12.2020 um 18 Uhr
Jegliche Aussagen auf dieser Seite sind nicht bindend, sondern nur die Ankündigungen im Kant-Brief. Trotz größtmöglicher Anstrengungen ist es der Homepage-AG nicht möglich, eine Aktualität und Korrektheit der Angaben sicherzustellen. Diese Seite soll einen Überblick zu den aktuellen Hygieneregelungen für die Schüler*innen in unserer Schule bieten. Durch die Schulleitung und/oder Lehrer*innen kommunizierte Regelungen (vor Ort) stehen immer über diesen Informationen.
Sollte diese Seite für Verwirrung sorgen, warten sie (wenn möglich) bis zum nächsten Schultag um Lehrer*innen die Fragen zu stellen. Sonst ist es möglich, dass das Sekretariat von Anfragen der Schüler*innen und Eltern überfordert wird. Es ist wichtig, dass dringende Anliegen, wie das Vorhandensein von Erkrankungssymptomen, schnell und zielstrebig beantwortet werden können.
Aktuelle Informationen gibt es immer unter berlin.de/corona/massnahmen/schulen-und-kitas
Die Senatsverwaltung hat uns in Zusammenarbeit mit dem Lichtenberger Amtsarzt weiterhin STUFE GELB zugeordnet.
Das Bedeutet:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist auf dem gesamten Schulgelände dauerhaft, also auch im Unterricht, Pflicht. (Ab 18.11.2020) Dies gilt für jede Person, die sich auf dem Schulgelände aufhält.
Das Abnehmen der MNB ist nur auf dem Hof oder im Essensraum gestattet, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m sichergestellt ist. Im Unterricht beim Essen und Trinken gilt die Abstandsregel von 1,5 m und es wird eine Erlaubnis der Lehrkraft benötigt, solange Sie vor Ort ist.
Sollten Sie in den Personenkreis fallen, der in der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ( https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ ) in § 4 (4) beschrieben wird, kann es weitere Ausnahmen geben. Bitte informieren Sie sich bei der Schulleitung zu dieser Thematik, solang Sie eines genannten Personenkreises angehörig sind!
Mindestens alle 15 Minuten werden die Fenster für drei bis fünf Minuten geöffnet. Außerdem wird die Tür geöffnet, um ein Durchlüften zu gewährleisten. Während den Lüftungsintervallen sind die Lehrer gebeten, das Tragen von Kopfbedeckungen und Schals zu gestatten. Außerdem ist an ausreichend warme Kleidung zu denken.
Unserer Schule wurden fünf CO2-Ampeln zur Verfügung gestellt. Diese Ergänzen das Lüftungsverhalten. Sobald die Anzeige einen roten Wert anzeigt, soll der Raum stoß gelüftet werden.
"Bei Symptomen einer fieberhaften Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen soll die betroffene Person zu Hause bleiben. Bei Wahrnehmung akuter Symptome bei Schüler*innen und/oder Verlust der Riech- und Geschmacksfunktion müssen die Eltern informiert werden, die eine Entscheidung zum Arztbesuch treffen."
Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/grafiken-und-medien/
Schüler*innen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf
Gilt auch für Personen, die im Haushalt mit den Schüler*innen sind.
SPORT: Praktischer Sportunterricht findet nur im Freien statt. Theorieunterricht kann in Innenräumen durchgeführt werden. Umkleideräume müssen ausreichend belüftet werden, auch dort gilt ein Mindestabstand von 1,5 m. In Wasch- und Duschräumen dürfen sich nur die Hände gewaschen werden. Die Duschen dürfen nicht verwendet werden.
SCHWIMMEN: Nur als Theorieunterricht möglich, es findet kein Schwimmunterricht statt.
MUSIK: Musizieren ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung in festen Lerngruppen gestattet. Praktischer Unterricht für Bläser findet nicht statt, Chorproben nur bei Einhaltung von 2 m Abstand.
MUSIK & THEATER (DARSTELLENDES SPIEL): Soweit möglich im Freien; Desinfektion von Gegenständen, die von mehreren Personen verwendet werden; Situationen mit Körperkontakt sind zu vermeiden und Alternativkonzepte zu entwickeln; Aufführungen nur im Freien bei Abstandregeln, das Publikum trägt dauerhaft eine MNB.
NATURWISSENSCHAFTEN: Schutzbrillen sind nach Gebrauch mit Tensidlösung zu reinigen. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (Brandgefahr, Kontaminationsgefahr, Beschlagen der Schutzbrillen).
BETRIEBSPRAKTIKA: Die Durchführung ist in Stufe gelb gestattet.
Das Herunterladen der Corona-Warn-App ist empfohlen, jedoch keine Pflicht.
Sollte eine rote Mitteilung ("Erhöhtes Risiko") angezeigt werden, ist es wichtig, die Schulleitung umgehend zu informieren. Dann kann individuell entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Schulleitung bittet um eine schulische Isolierung.
Immanuel-Kant-Gymnasium
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